Die Untersuchung eines Schadenobjektes nach einem möglichen Einbruchdiebstahlschaden umfasst eine umfangreiche Beschreibung des Objektes und sämtlicher Zugangsmöglichkeiten. Hier werden im Einzelnen die Türen, Fenster und deren Sicherungseinrichtungen detailliert beschrieben. Schadensereignisse werden von uns auf ihre Plausibilität hin überprüft.
Aus dem während der Objektuntersuchung am Tatort oder im Labor erstellten Untersuchungsbericht fertigen wir für Gerichte, Privatpersonen und Versicherungen ein umfassendes gerichtsverwertbares Gutachten, das dem Richter für ein eventuelles Gerichtsverfahren die technischen Hintergründe erläutert und eine gerichtliche Entscheidung ermöglicht.
Derartige Gutachten können erforderlich werden, wenn ein Einbruch geschehen ist, aber keine Einbruchspuren erkennbar sind.
In einem solchen Fall ist es für den Betroffenen wichtig den Zugang eines Täters in das Tatobjekt zu rekonstruieren. Nur so können können Lücken in der Absicherung festgestellt und behoben werden.
Dies können Nachschlüssel sein, welche sich Personen aus dem Umfeld des Betroffenen beschafft haben, oder unzureichende Sicherungselemente, z.B. Schließzylinder, welche durch Manipulationen überwunden werden können. Schlüssel, Schlösser und Schließzylinder sowie Sicherungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen werden auf Manipulationsspuren untersucht.
Lichtmikroskopische Untersuchung von Schlüsseln mit einem Stereomikroskop Leica M60
Gegenüberstellung eines Originalschlüssels mit Gebrauchsspuren, des abgetasteten Originalschlüssels und dem Nachschlüssel
Aufgetrennter Zylinderkern eines Sicherheitsschließzylinders
Die Demontage der Sicherungseinrichtungen und die Dokumentation von Mikrospuren erfolgt in unserem Labor.
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