Kriminaltechnisches  Sachverständigenbüro
für Einbruchspuren
 Erstellung von gerichtsverwertbaren Gutachten

Die Entschädigung bei Leistungen für Gericht als auch für Privatpersonen und Firmen richtet sich bei uns nach dem JVEG.

Die Kosten setzen sich zusammen aus:

Honorar 105 € pro Stunde  

Honorar für erforderliche Hilfskräfte 52,50 € pro Stunde

Fahrtkostenersatz 0,35 € pro gefahrenen km

Sonstige und besondere Aufwendungen (Kosten für die Gutachtenerstellung)