Die Entschädigung bei Leistungen für Gericht als auch für Privatpersonen und Firmen richtet sich bei uns nach dem JVEG.
Die Kosten setzen sich zusammen aus:
Honorar 105 € pro Stunde
Honorar für erforderliche Hilfskräfte 52,50 € pro Stunde
Fahrtkostenersatz 0,35 € pro gefahrenen km
Sonstige und besondere Aufwendungen (Kosten für die Gutachtenerstellung)